Vermietung erfolgt ausnahmslos
zu nachfolgenden Bedingungen,
denen sich jeder Mieter
unterwirft, außer abweichende
Vereinbarungen wurden vom
Vermieter schriftlich vor
Mietbeginn akzeptiert.
Langfristmieten erfordern eine
Mindestmietdauer von vier
Wochen, sind aber hinaus wenn
nicht anders vereinbart auf
unbegrenzte Zeit abgeschlossen
und laufen weiter, bis sie unter
Einhaltung einer mindestens
dreitägigen Kündigungsfrist
enden, wobei die mit dem
Lieferdatum beginnende Woche als
Verrechnungsgrundlage dient und
die Endabrechnung auf Tagesbasis
erfolgen kann.
Mietobjekte verbleiben im
Eigentum des Vermieters, werden
dem Mieter treuhändisch
überlassen und sind von diesem
daher pfleglich zu behandeln.
Der Mieter haftet dem Vermieter
gegenüber daher für dessen
Eigentum und folgende
Einheitswerte sind außer Streit:
Mobiltoiletten Standard €
2.180,-- Behindertentoilette €
3.650,-- zuzüglich 20 % MWSt.
Eigenmächtiges Umstellen der
Mobiltoiletten an einen anderen
Aufstellort ohne vorherige
Einwilligung des Vermieters ist
strikte untersagt, ebenso die
Verwendung eines eigenen
Vorhängeschlosses, ebenso die
Unter- und/oder
Weitervermietung. Wartung von
unseren Miettoiletten erfolgt
ausnahmslos durch den Vermieter
(ausgenommen
Sondervereinbarungen) Der Mieter
sorgt für unbehinderte
LKW-Zufahrt bis auf mindestens
6m heran, widrigenfalls
Wartezeiten verrechnet werden
oder Wartung auf jeden Fall als
von uns durchgeführt gewertet
wird. Unsere Mobiltoiletten sind
weder Abfallkübel noch
Reklamesäulen für Bezettelung:
der Mieter belehrt sein Personal
diesbezüglich bzw. kommt für
zusätzliche Reinigungskosten
auf, ebenso wie bei extremer
Verschmutzung des Mietobjektes
(z.B. durch Mörtel- oder
Betonspritzer und Graffiti),
daher bitten wir um „geschützten
Aufstellort.
Erstaufbereitung umfasst
Teilfüllung des Abwässertanks
mit Gemisch aus biologisch voll
abbaubarer Spezialchemikalie und
Wasser, im Winter mit
Frostschutzmittel, ausreichend
Klopapier. Vertragswartungen
erfolgen nicht immer am gleichen
Wochentag und beinhalten
zusätzlich zur Erstaufbereitung
vorher das Auspumpen vom
Abwässertank in Service-LKW und
umweltgerechte Entsorgung,
Innenreinigung und
-instandhaltung nach Maßgabe.
Mit der ersten Mietrechnung
erhält das Büro des Mieters ein
Exemplar der Allgemeinen
Vermietbedingungen. Der Mieter
sorgt für allfällige
Aufstellungsgenehmigungen auf
öffentlichem Grund, Zufahrt für
unsere Miettoiletten
Sechstonniger-Service LKW und
Vermeidung von
Anrainer-Belästigung durch
unsere Mobiltoiletten.
Verrechnungsgrundlage ist
ausnahmslos die mit dem Tag der
Lieferung beginnende Woche.
Tageweise Verrechnung erfolgt
falls Mietende vor dem Ende der
Verrechnungswoche gegeben ist.
Da Sie unser Eigentum erhalten
und Mieten grundsätzlich im
Voraus zur Zahlung fällig sind,
ersuchen wir um strikte
Einhaltung des auf der Faktura
ersichtlichen Zahlungsziels. Bei
Zahlungsverzug berechnen wir
neben Mahnspesen Verzugszinsen
in der Höhe von 0,25 % pro Woche
Zahlungsverzug und sind
berechtigt, Wartungen zu
verweigern, Kabinen zu sperren,
abzutransportieren und
Mietvereinbarungen mangels
Zahlung fristlos zu beenden. Im
Fall von Zahlungsverzug
verpflichtet sich der Mieter,
Inkasso und Mahnspesen der
Kreditschutzverbandes von 1870
zu ersetzen. Rechnungen sind
zahl- und klagbar in Gföhl,
Abzug von Skonto ist untersagt
und Zahlungen mit
schuldbefreiender Wirkung nur
durch Barerlag in unserem Büro
oder Überweisung auf Konto Nr.
492 9832 0000 bei Volksbank
Krems-Zwettl AG BLZ 41210
Bestellungen, Anregungen,
Beschwerden und Wünsche bitte
ausnahmslos per Telefon an
02716/8843 oder per mail an
toilettenvermietung.aschauer@utanet.at
– bitte nicht direkt an unsere
Service-LKW-Fahrer. Unser Fahrer
kann jedoch auf der Baustelle
gerne für Ihre Mitarbeiter eine
Verbindung mit unserem Büro
herstellen.