WC-Mietservice Aschauer

Allgemeine Vermietbedingungen für Langfristmieten


Vermietung erfolgt ausnahmslos zu nachfolgenden Bedingungen, denen sich jeder Mieter unterwirft, außer abweichende Vereinbarungen wurden vom Vermieter schriftlich vor Mietbeginn akzeptiert. Langfristmieten erfordern eine Mindestmietdauer von vier Wochen, sind aber hinaus wenn nicht anders vereinbart auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen und laufen weiter, bis sie unter Einhaltung einer mindestens dreitägigen Kündigungsfrist enden, wobei die mit dem Lieferdatum beginnende Woche als Verrechnungsgrundlage dient und die Endabrechnung auf Tagesbasis erfolgen kann.

Mietobjekte verbleiben im Eigentum des Vermieters, werden dem Mieter treuhändisch überlassen und sind von diesem daher pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber daher für dessen Eigentum und folgende Einheitswerte sind außer Streit: Mobiltoiletten Standard € 2.180,-- Behindertentoilette € 3.650,-- zuzüglich 20 % MWSt.

Eigenmächtiges Umstellen der Mobiltoiletten an einen anderen Aufstellort ohne vorherige Einwilligung des Vermieters ist strikte untersagt, ebenso die Verwendung eines eigenen Vorhängeschlosses, ebenso die Unter- und/oder Weitervermietung. Wartung von unseren Miettoiletten erfolgt ausnahmslos durch den Vermieter (ausgenommen Sondervereinbarungen) Der Mieter sorgt für unbehinderte LKW-Zufahrt bis auf mindestens 6m heran, widrigenfalls Wartezeiten verrechnet werden oder Wartung auf jeden Fall als von uns durchgeführt gewertet wird. Unsere Mobiltoiletten sind weder Abfallkübel noch Reklamesäulen für Bezettelung: der Mieter belehrt sein Personal diesbezüglich bzw. kommt für zusätzliche Reinigungskosten auf, ebenso wie bei extremer Verschmutzung des Mietobjektes (z.B. durch Mörtel- oder Betonspritzer und Graffiti), daher bitten wir um „geschützten Aufstellort.

Erstaufbereitung umfasst Teilfüllung des Abwässertanks mit Gemisch aus biologisch voll abbaubarer Spezialchemikalie und Wasser, im Winter mit Frostschutzmittel, ausreichend Klopapier. Vertragswartungen erfolgen nicht immer am gleichen Wochentag und beinhalten zusätzlich zur Erstaufbereitung vorher das Auspumpen vom Abwässertank in Service-LKW und umweltgerechte Entsorgung, Innenreinigung und
-instandhaltung nach Maßgabe.

Mit der ersten Mietrechnung erhält das Büro des Mieters ein Exemplar der Allgemeinen Vermietbedingungen. Der Mieter sorgt für allfällige Aufstellungsgenehmigungen auf öffentlichem Grund, Zufahrt für unsere Miettoiletten Sechstonniger-Service LKW und Vermeidung von Anrainer-Belästigung durch unsere Mobiltoiletten.

Verrechnungsgrundlage ist ausnahmslos die mit dem Tag der Lieferung beginnende Woche. Tageweise Verrechnung erfolgt falls Mietende vor dem Ende der Verrechnungswoche gegeben ist. Da Sie unser Eigentum erhalten und Mieten grundsätzlich im Voraus zur Zahlung fällig sind, ersuchen wir um strikte Einhaltung des auf der Faktura ersichtlichen Zahlungsziels. Bei Zahlungsverzug berechnen wir neben Mahnspesen Verzugszinsen in der Höhe von 0,25 % pro Woche Zahlungsverzug und sind berechtigt, Wartungen zu verweigern, Kabinen zu sperren, abzutransportieren und Mietvereinbarungen mangels Zahlung fristlos zu beenden. Im Fall von Zahlungsverzug verpflichtet sich der Mieter, Inkasso und Mahnspesen der Kreditschutzverbandes von 1870 zu ersetzen. Rechnungen sind zahl- und klagbar in Gföhl, Abzug von Skonto ist untersagt und Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur durch Barerlag in unserem Büro oder Überweisung auf Konto Nr. 492 9832 0000 bei Volksbank Krems-Zwettl AG BLZ 41210

Bestellungen, Anregungen, Beschwerden und Wünsche bitte ausnahmslos per Telefon an 02716/8843 oder per mail an toilettenvermietung.aschauer@utanet.at – bitte nicht direkt an unsere Service-LKW-Fahrer. Unser Fahrer kann jedoch auf der Baustelle gerne für Ihre Mitarbeiter eine Verbindung mit unserem Büro herstellen.